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Vergessen ist Löschung

Der Begriff „Vergessenwerden“ ist nicht das Recht zu vergessen. Diese Formulierung hat immer wieder zu interessanten Verwechslungen geführt.

Das Recht auf Vergessenwerden (Löschung der Daten) erscheint auf den ersten Blick nicht so schwierig, bis man sich überlegen muss wo überall personenbezogene Daten einer Person gespeichert sind. Das kann in vielen verschiedenen Excel-Tabellen, Word-Dokumenten, Telefonverzeichnissen, Adresslisten, Archiven, Beschriftungen und auch Akten in Papierform betreffen. Aufgrund dieser Sichtweise kann das ein erheblicher Aufwand sein.

Im Zusammenhang mit dem Recht auf Vergessenwerden, muss noch erwähnt werden, dass nationales Recht die DSGVO ausschaltet, wenn andere nationale Verpflichtungen für den Verantwortlichen bestehen. Diese können z.B. die Aufbewahrungsfrist von Buchhaltungsunterlagen betreffen.

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