Nutzungsbedingte Online-Werbung

Wenn Informationen über das Surfverhalten anonymisierter Nutzer im Internet erhoben werden, um daraus Nutzerprofile abzuleiten, spricht man von nutzungsbasierter Online-Werbung. Dabei werden im Computer des Nutzers kleine Textdateien abgelegt, die man Cookies nennt. Diese Herangehensweise hat sowohl für den Nutzer als auch Werber Vorteile.

Für den Nutzer ist der Vorteil, dass er Werbung über Dinge  bekommt, die ihn praktisch interessieren könnten und für den Werber, dass er dem Nutzer relevante Werbung zuspielen kann. Wenn dieses System nicht existiert, werden dem Nutzer wahllos Werbeanzeigen zugespielt für die er praktisch keine Verwendung hat. Auf die Dauer gesehen ist irrelevante Werbung lästiger als relevante.

In nutzungsbedingter Online-Werbung werden normalerweise keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Alles bleibt eigentlich anonym.

„Online Behavioural Advertising“ ist der englische Name dafür. Da es sich um anonymisierte Daten handelt, findet die DSGVO darauf keine Anwendung. Es sei denn, es gibt eine spezielle Verordnung, die das Setzen von Cookies generell verbietet. Stichworte dazu sind ePrivacy und Kopplungsverbot.

Fragen und Anworten in Bezug zu nutzungsbasierter Online-Werbung findest Du hier.

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