Der Datenschutz ist ein uneingeschränktes Recht. Es ist nicht so, dass mit dem Datenschutz die Geschäftstätigkeit ein Ende hat. Wenn Du genau wissen willst was es damit auf sich hat, dann schau Dir diesen Artikel an. Er beschreibt genau was das ist und wie Du es für Deine Zwecke verwenden kannst.

Die Durchführung von Direktmarketing oder auch Online-Marketing wird im Erwägungsgrund 47 als berechtigtes Interesse betrachtet. Dafür hat aber der Betroffene ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Somit erlaubt die Verordnung die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wichtig dabei ist, dass die Interessen des Betroffenen nicht überwiegen dürfen.

Im Art.6/1 Punkt f steht sinngemäß: Du darfst personenbezogene Daten verarbeiten, wenn Du erstens berechtigtes Interesse geltend machen kannst und zweitens die Interessen und Grundrechte des Betroffenen Deinen gegenüber nicht überwiegen („ich mag keine Werbung“ ist kein überwiegendes Interesse).

Ein weiterer Punkt ist, ob der Betroffene voraussehen kann, dass seine Daten für Marketing-Zwecke verwendet werden (siehe Erwägungsgrund 47 oben). Wenn man sich das im Rahmen von kommerzieller Kontaktaufnahme anschaut, ist das praktisch immer der Fall.

Achtung! Berechtigtes Interesse kannst Du keinesfalls geltend machen, wenn es sich um sensible Daten („personenbezogene Daten besonderer Kategorien“) handelt.

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