Unter falschem Namen auftreten

Das Wort Pseudonym kommt aus dem griechischen pseudṓnymos, was soviel heißt wie „unter falschem Namen auftreten“.  Wir kennen das unter dem Begriff „Alias“. 

In der DSGVO wird der Begriff Pseudonymisierung sehr oft verwendet. Er bedeutet hier, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten so gestaltet wird, dass ein Bezug zu einer natürlichen Person nur unter Zuhilfenahme zusätzlicher Daten möglich ist. Das heißt, dass die vorhandenen Daten nicht auf eine bestimmte Person zeigen. Siehe dazu Art 4/5 DSGVO unter Begriffsbestimmungen.

Die Verwendung solcher Daten kann für z.B. für Forschung und Statistiken gedacht sein. Eine solche Verwendung wird in Art.89/1 DSGVO angegeben. Auch dient die Pseudonymisierung der „Sicherheit der Verarbeitung“ wie im Art.32/1a DSGVO. 

Für die Verwendung von Pseudonymisierung wurde der Erwägungsgrund 28 geschaffen. Hier wird von Risikominimierung gesprochen und bei Erwägungsgrund 29 werden Regeln definiert, die der Verantwortliche einhalten soll.

Für pseudonymisierte Daten gelten die gleichen Bestimmungen wir für alle anderen personenbezogene Daten. Siehe dazu: Erwägungsgrund 26.

Siehe im Vergleich dazu Anonymisierung.

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