Es gibt eine zeitliche Speicherbegrenzung für personenbezogene Daten
Die Speicherbegrenzung bezieht sich auf die Zeitdauer, wie lange die personenbezogenen Daten im System gespeichert bleiben sollen. Die Regelung ist im Art.5/1e DSGVO angegeben.
Es ist nicht erlaubt personenbezogenen Daten länger zu verarbeiten, als es für die Zwecke, für die sie eingeholt wurden, notwendig ist. Daher sind die personenbezogenen Daten zu löschen, wenn der Zweck erreicht wurde.
Die Ausnahmen sind öffentliches Archiv-Interesse, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder auch statistische Auswertungen.
Wenn Du Daten selber behalten und geeignete Auswertungen durchführen willst, wirst Du sie am besten anonymisieren.
Die anderen Grundsätze findest Du unter: „Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten„