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Bei der Definition vom Wort „Zweck“ kann man schon in´s Schwitzen geraten. Gleich vorweg: Zweck ist nicht gleich Ziel. Zweck versteht man am besten, wenn man fragt: „Warum“, „Was versuche ich zu erreichen“. Der Zweck gibt mehr oder weniger einen Grund an – der Grund warum oder weshalb.

Bezüglich des Zweckes in der DSGVO, musst Du folgendes wissen:

Der Grundsatz der Zweckbindung ist im Art.5/1b DSGVO angegeben.

Die anderen Grundsätze findest Du unter: „Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten

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