Wer ist für was haftbar?

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haften für materielle und immaterielle Schäden, die dem Betroffenen entstehen. Das heißt, wenn es aufgrund von Fehlern in Deiner Verarbeitung zu Schäden kommt, haftest Du dafür. Diese Haftung kannst Du an niemanden delegieren.

Den Auftragsverarbeiter kannst Du nur dann in die Pflicht nehmen, wenn er seinen Pflichten (Vertrag) nicht nachgekommen ist oder entgegen klaren Anweisungen gehandelt hat, die zu einem Schaden geführt haben. Im Art.82 DSGVO wird das in sechs Absätzen abgehandelt. Der Schadenersatz wird im Erwägungsgrund 146 gesondert noch einmal erläutert.

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