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Wer ist der Betroffene?
Die Person, von der Du personenbezogene Daten hast, ist der Betroffene oder auch Datensubjekt genannt. Damit ist eigentlich alles gesagt. Es ist eine natürliche Person, eine lebendige aus Fleisch und Blut bestehende Person. Eine Gesellschaft oder eine Behörde ist kein „Betroffener“. Behörden, Vereine oder Gesellschaften sind keine Personen, und daher sind deren Daten keine personenbezogenen Daten (Achtung! In Österreich ist das im März 2018 noch anders – aber das soll in Kürze geändert werden).
Hier noch ein Hinweis: Die Daten von Personen, die in einer juristischen Person arbeiten, sind sehr wohl personenbezogen (Beispiel: Der Einkäufer Max Mustermann, der Firma X, liebt Rotwein der Marke „Rothschild“).
Im Gesetzestext wird das Wort Betroffener nicht verwendet. Es wird eigentlich von einer „natürlichen Person“ oder einer „betroffenen Person“ gesprochen. Trotzdem hat sich das Wort „Betroffener“ in der Verwendung mit der DSGVO etabliert. Somit sind die Begriffe „Betroffener“, „natürliche Person“, „Datensubjekt“ und „betroffene Person“ Synonyme. Wer es genau wissen will, kann das im Art.4/1 DSGVO nachlesen.
Achtung: Personenbezogene Daten entstehen nicht nur elektronisch sondern auch in Papierform.