Richtigkeit ist ein Grundsatz

Die Richtigkeit ist nichts anderes als „den Tatsachen entsprechend“. 

Du als der Verantwortliche musst sicherstellen, dass Du

  • keine personenbezogene Daten verwendest, ohne zu gewährleisten zu können, dass diese richtig,
  • auf den neuesten Stand sind und
  • unrichtige personenbezogene Daten unmittelbar gelöscht oder korrigiert werden.

Die Gewährleistung ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Zweckbindung zu sehen

Den Wortlauf des Grundsatzes findest Du im Art.5/1d DSGVO.

Es gibt noch weitere Grundsätze unter: „Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten

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