Die Aufgaben der Behörde
Im Art.57 DSGVO sind die Aufgaben der Behörde aufgelistet. Laut diesem Artikel muss die Behörde die DSGVO in ihrem Hoheitsgebiet überwachen und durchsetzen. Sie hat auch einen klaren Auftrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit. Das ist auch der Platz wo man sich beschweren kann. Von dieser Behörde werden in Zukunft auch die Zertifizierungen ausgehen. Die Behörde wird dann auch für die Einführung von Prüfzeichen verantwortlich sein.
Es kann uns also blühen, dass wir uns alle irgendwann von der Behörde zertifizieren werden lassen müssen. Die Aufsichtsbehörde hat auch die Möglichkeit exzessiven Anträgen einen Riegel vorzuschieben. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde wird im Erwägungsgrund 122 beschrieben.