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Was bedeutet freiwillig?
Freiwillig bedeutet hier, dass der Betroffene die Wahl hat und sich ohne Zwang entscheiden kann.
Die Freiwilligkeit ist nicht erfüllt, wenn der Vertrag oder die Nutzung von der Einwilligung des Betroffenen abhängig gemacht wird. Im Art.4/11 DSGVO von „informierter Weise und unmissverständlich“. Natürlich handelt es sich hier nicht um Verträge wie z.B. einen Kaufvertrag oder ähnliches. Du musst das eher im Bezug zu der jeweiligen Verwendung sehen. Die Person darf von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden, nur weil Sie der Verarbeitung ihrer Daten nicht zustimmt oder der Verarbeitung widerspricht.
Beurteilung der Freiwilligkeit
Wie schon oben angesprochen, muss dem Umstand Rechnung getragen werden, ob es überhaupt zu einer Vertragserfüllung kommen kann, wenn nicht zugestimmt wird. Beim Kauf eines Buches ist es vorstellbar, dass die Freiwilligkeit zur Anwendung kommt. Sie dazu den Art.7/4 DSGVO.
Freiwillig heißt, die Wahl zu haben
Wenn Du nicht zustimmst, bekommst Du es nicht
Im Erwägungsgrund 42 wird das Thema Freiwilligkeit noch genauer erläutert. Wie schon vorher bemerkt kann wirkliche Freiwilligkeit nur dann möglich sein, wenn man eine Wahlmöglichkeit hat. Eine Wahlmöglichkeit habe ich dann nicht, wenn ich durch meine Nichtzustimmung der Verarbeitung einen Nachteil zu erwarten habe.
Nicht freiwillig erteilt?
Es gibt den Erwägungsgrund 43, der erläutert wie vorzugehen ist, wenn eine Einwilligung eigentlich nicht möglich ist. Das trifft meiner Meinung nach eher auf Behörden zu. Vielleicht kann ich zu einem späteren Zeitpunkt mehr dazu sagen. Jedenfalls bedeutet es soviel wie „Wenn es nicht zwanglos ist, hat es keine Rechtsgrundlage.“