Ein Datenschutz zwei Gesetze
Die DSGVO wurde geschaffen um für Europa ein einheitliches Datenschutz-Recht zu schaffen. Der Zweck liegt auf der Hand und zwar unter dem Begriff „Rechtsvereinheitlichung“.
Leider ist die Praxis nicht so. Es gibt neben der DSGVO noch weitere nationale Datenschutzgesetze.
Hier ist das Bundesdatenschutzgesetz übersichtlich in lesbarer Form:
Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679