Der "Dritte" Mann
Dieser Begriff sorgt oft für Verwirrung. Im Rollenspiel der Verordnung gibt es folgende Darsteller:
Verantwortlicher (auch manchmal mit Auftraggeber bezeichnet), das ist jene Person, Firma, Institution oder Behörde, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeitet.
Auftragsverarbeiter, oder auch manchmal Dienstleister genannt, ist Auftragnehmer des Verantwortlichen. Er verarbeitet Daten im Auftrag und Weisung des Verantwortlichen, z.B. eine externe Lohnverrechnung oder Buchhaltung. Der Auftragsverarbeiter ist dem Verantwortlichen zuzurechnen (Thema Outsourcing). Er ist nicht jemand, den man als „Dritter“ bezeichnet.
Betroffener ist die natürliche Person, die im Besitz ihrer personenbezogenen Daten ist. Verantwortlicher und Betroffener stehen in einer direkten Beziehung. Man könnte das als eine Zweierbeziehung bezeichnen.
Ein Dritter ist eigentlich wie ein fünftes Rad am Wagen. Ein Dritter ist im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, jemand, der ein Interesse an diesen Daten hat. Eine Konzernmutter ist in diesem Zusammenhang als Dritter zu werten. Das heißt nicht, dass Daten, die bei XY-Austria verarbeitet werden, automatisch bei XY-Weltweit ebenfalls verarbeitet werden dürfen.