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Datenschutz nach dem Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit
Der Grundsatz über Integrität und Vertraulichkeit ist im Art.5/1f DSGVO angegeben.
Um eine angemessene Sicherheit zu gewährleisten, musst Du als der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten vor:
- unrechtmäßiger Verarbeitung von Unbefugten, und vor
- unbeabsichtigter Schädigung und Verlust schützen.
- Zur Sicherheit gehören auch die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
In diesen Bereich gehören meiner Meinung nach auch der Umgang mit Datensätzen in Papierform.
Es gibt noch weitere „Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten„.