Richtigkeit ist ein Grundsatz
Die Richtigkeit ist nichts anderes als „den Tatsachen entsprechend“.
Du als der Verantwortliche musst sicherstellen, dass Du
- keine personenbezogene Daten verwendest, ohne zu gewährleisten zu können, dass diese richtig,
- auf den neuesten Stand sind und
- unrichtige personenbezogene Daten unmittelbar gelöscht oder korrigiert werden.
Die Gewährleistung ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Zweckbindung zu sehen
Den Wortlauf des Grundsatzes findest Du im Art.5/1d DSGVO.
Es gibt noch weitere Grundsätze unter: „Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten„