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Grundsatz der Zweckbindung oder Zweckbestimmung
Bei der Definition vom Wort „Zweck“ kann man schon in´s Schwitzen geraten. Gleich vorweg: Zweck ist nicht gleich Ziel. Zweck versteht man am besten, wenn man fragt: „Warum“, „Was versuche ich zu erreichen“. Der Zweck gibt mehr oder weniger einen Grund an – der Grund warum oder weshalb.
Bezüglich des Zweckes in der DSGVO, musst Du folgendes wissen:
- Der Zweck muss vor der Verarbeitung festgelegt werden und
- muss eindeutig und rechtmäßig sein.
- Es muss einen Rechtfertigungsgrund geben, wenn die personenbezogenen Daten zu einem anderen Zweck weiterverwendet werden.
- Die Weitergabe an Dritte ist ein neuer Zweck und bedarf eines Rechtfertigungsgrundes oder der Einwilligung.
Der Grundsatz der Zweckbindung ist im Art.5/1b DSGVO angegeben.
Die anderen Grundsätze findest Du unter: „Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten„