Ich mache mir um die DSGVO keine Sorgen, bis die zu mir kommen …
Das Thema DSGVO erzeugt entweder Wut oder Resignation. Am gefährlichsten sind die Reaktionen: „Es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird!“ Du wiegst Dich selbst mit dieser Phrase in Sicherheit und „denkst“ alles ist fein.
Diese scheinbare Sicherheit war zu Zeiten des Offline-Businesses durchaus richtig. Es dauerte eine Ewigkeit, bis Verordnungen und Regeln, den Weg von „in Kraft treten“, bis zur Umsetzung absolviert haben.
Heute ist das eine ganz andere Sache. Da werden automatische Tools verwendet, um sicher zu stellen, dass „Regeln“ im Internet eingehalten werden. Du glaubst mir nicht?
Na dann probier mal folgende Sachen aus:
Das Ausspionieren von Internetseiten ist kinderleicht
Kleine Auswahl von Werkzeugen um Internetseiten zu überwachen
Mit „Google-Methoden“ zum Reichtum?
Längst schon haben schlaue Köpfe die Möglichkeiten der Überwachung von Konkurrenz-Seiten für sich entdeckt. Aber nicht nur die Konkurrenz weiß das, nein auch die Datenschutzbehörde und wer noch? –
Ja! Richtig! Abmahnanwälte!
Ab Mai 2018 werden Internetseiten automatisch auf den neuen Datenschutz hin überprüft werden. Ob das nun die Behörde selbst oder Anwaltskanzleien sein werden, spielt keine Rolle.
Google „crawlt“ Internetseiten. Das sind „Roboter“ die Seiten auf Inhalte durchsuchen und automatisch auswerten. Aufgrund der Auswertung kommt es zu verschiedenen Entscheidungen. Roboter ähnlicher Art, kann man für alle möglichen Funktionen erstellen.
"Im Grunde - alles ganz einfach!"
Du erstellst einen „Roboter“, der das Internet nach Fehlern in der Datenschutzerklärung, Impressum, SSL-Zertifikaten und was sonst noch alles, durchsucht. Dann schreibst Du diese Seiten in eine Liste – auch das geht automatisiert. Diese Liste wird mit den „Who-Is-Dateien“ abgeglichen. Wird die Seite mit einem Namen identifiziert, wird der Vorgang so fortgesetzt, dass nun die Adressdaten in ein Textdokument übertragen werden. Dieses Dokument ist dann eine Abmahnung.
„Du kannst schon mal anfangen zu beten“
„Die Abmahnung flattert ins Haus – so schnell kannst Du gar nicht „Datenschutz“ sagen“
Du denkst: „Alles ist in Ordnung, der „Datenschutz“ der kann mich mal …“ und da kommt er schon – der Brief mit der Abmahnung:
„Eine Überprüfung Ihrer Internetseite ergab … zahlen Sie 1.268,– Euro oder wir klagen Sie auf UWG, und machen zusätzlich eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde. Mit freundlichen Grüßen „Ihr Anwalt für fröhliches Wirtschaften“
Du denkst: „Wo kommt denn das jetzt her?“ und ehe Du noch nachdenkst, wo Du die 1.268,– „Euronen“ hernehmen sollst, kommt ein Brief von der Datenschutzbehörde. Die Behörden, auch wenn man Ihnen nachsagt zu schlafen, haben auch schon den Wert automatisierter Abfragen von Internetseiten entdeckt. Wo war ich? – Ach ja, die Behörde. Die hat natürlich auch aufgerüstet und macht einen Großteil ihrer Überwachungstätigkeit automatisiert.
Soviel zu: „Die werden sich am Anfang nur die „Großen“ aussuchen. Ich bin viel zu klein, als dass sie mich auf datenschutzrechtliche Dinge prüfen.“
Automatisierte Überprüfungen von Geschäftsauftritten ist das neue Geschäftsmodell
Jeder denkt beim neuen Datenschutzrecht zuerst an die hohen Strafen. 20 Mio. kann sowieso keiner zahlen. Aber der Ärger kommt von einer ganz anderen Seite. Diese Quellen von frustrierendem Ärger kommt nicht direkt von der Behörde sondern von:
- verärgerten Kunden
- enttäuschten Mitarbeiter
- Spaßmacher
- Konkurrenz und Mitbewerber
- Abmahnanwälte
- Geschäftspartnern („Sind Sie schon datenschutzkonform?“) und
- Google – Ja, auch Google wird in Sachen Datenschutz lästig werden!
Und der Großteil davon wird automatisiert ablaufen und die Kopfschmerzen werden von Robotern ausgelöst. Und da das so einfach ist, wird umfangreich davon Gebrauch gemacht werden. Wenn das kein Geschäftsmodell ist?
Warum schreibe ich diesen Artikel?
Auch wenn es lästig ist und Du denkst: „Lass mich mit dem „Schxy“&%beep-Thema“- „Datenschutz“ in Ruhe, das bringt mir nichts!“ die Sache ist wichtig. Jetzt ist noch Zeit die Basis-Dinge zu sanieren. Und ich habe mir gedacht, dass Dir das einen Anstoß gibt. Die Internetseite nach der DSGVO richtig zu stellen, ist keine Raketentechnik. Diese Investition machst Du einmal und dann hast Du es und dann können sie Dir diesbezüglich den „Buckel runter rutschen!“
War das hilfreich?
Wenn das hilfreich war, dann teile den Artikel. Über eine Nachricht würde ich mich freuen. Gute Geschäfte!