970x90

Für das Online-Marketing oder Dialogmarketing kannst Du das Profiling dahingehend interpretieren: Das Durchführen von Selektionen für die Zwecke des Marketings hat zur Folge, dass die Adressaten auf eine Zielgruppe reduziert werden. Du selektierst in Richtung potentieller Interessenten, die Interesse an Produkten und Dienstleistungen haben könnten. Für den Betroffenen oder „Selektierten“ ergeben sich keine erheblichen rechtlichen Wirkungen oder Beschränkungen. Deswegen ist der Art.22 DSGVO auf diese Form des Marketing nicht anwendbar.

Ist eine Frage offen geblieben?

War die Erklärung verständlich?

Was kann ich besser machen?